Fachschule für Sozialwesen
Abschluss:
Staatlich anerkannter Erzieher
Staatlich anerkannte Erzieherin
Allgemeine Informationen
Aufnahmevoraussetzungen
1. Der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und
a) der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang einschlägigen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
b) der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie für den Bildungsgang einschlägig ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder
c) eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung sowie
2. der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie
3. die gesundheitliche Eignung, welche durch ein ärztliches Attest, das bei Antragstellung nicht älter als einen Monat sein darf, nachzuweisen ist.
(2) Auf Tätigkeiten gemäß Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und c werden Freiwilligendienste angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Sozialpädagogik förderliche Tätigkeit abgeleistet wurde.
Vorstellung
Ausbildungsverlauf
Ziel der Ausbildung ist es, als Fachkräfte in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern Aufgaben der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Gesamtausbildung dauert in Vollzeitform drei Jahre mit integrierten Praktika (Gesamtzeit: 33 Wochen) (Leitfaden zur berufspraktischen Ausbildung) in unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. Im 3. Ausbildungsjahr wird eine Facharbeit erstellt. Für die Anfertigung der Facharbeit ist die Handreichung zur Erstellung der Facharbeit verbindlich. Für die Bewertung wird der darin enthaltene „Bewertungsbogen Fachschule“ verwendet.



Praktika
1. Ausbildungsjahr: 10-wöchiges Blockpraktikum in der Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort
2. Ausbildungsjahr: 10-wöchiges Blockpraktikum in Arbeitsfeldern von Erzieherinnen und Erziehern mit Ausnahme der Kindertageseinrichtungen
3. Ausbildungsjahr: 10-wöchiges Blockpraktikum inklusive praktischer Prüfung mit anschließendem Fachgespräch in einem Arbeitsfeld nach Wahl
Handlungsorientierte Lernfelder
- Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
- Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleite
- Lernfeld 3: Die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen analysieren, strukturieren und mitgestalten
- Lernfeld 4: Bildungs- und Entwicklungsprozesse anregen und unterstützen
- Lernfeld 5: Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln
- Lernfeld 6: Kinder und Jugendliche bei Bewältigung besonderer Lebenssituationen unterstützen
- Lernfeld 7: Bildungs- und Erziehungspartnerschaften initiieren und mitgestalten
- Lernfeld 8: Im Team zusammenarbeiten, Qualität sichern und weiterentwickeln sowie im Berufsfeld kooperieren
- Lernfeld 9: Facharbeit erstellen
Unterrichtsfächer
Unterrichtsfächer (Pflichtbereich):
Die Ausbildung gliedert sich in folgende Unterrichtsfächer:
- Deutsch
- Englisch
- Wirtschafts- und Sozialpolitik
- Mathematik
- Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik
Es werden Wahlpflichtfächer angeboten.
Link zur Stundentafel
Ansprechpartner
- Schulleiterin: Dr. Sigrun Helfricht
- Fachleiterin: Julia Jagiella
- Sekretariat: Ute Mahr / Stefan Gerschbeck
Email-Adressen und Telefonnummern finden Sie auf der Kontaktseite.
Bewerbungsunterlagen
- formloses Bewerbungsschreiben
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift und Lichtbild
- original beglaubigte Kopien der Zeugnisse, welche die Aufnahmevoraussetzungen nachweisen, und der Nachweise über die geleistete förderliche bzw. berufliche Tätigkeit
- eine Erklärung darüber
a) ob der Bewerber bereits zu einer Abschlussprüfung in demselben Bildungsgang zugelassen wurde, ob er an der Abschlussprüfung teilgenommen hat und welche Ergebnisse er dabei erzielt hat,
b) an welchen Fachschulen sich der Bewerber zum Zeitpunkt der Antragstellung zusätzlich beworben hat,
c) ob und an welcher Fachschule der Bewerber in einem Auswahlverfahren
bisher unberücksichtigt geblieben ist und - soweit erforderlich, eine Erklärung über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 FSO
- 1 Lichtbild mit Namen versehen
Vier Jahre – berufsbegleitend (TZ)
Aufnahmevoraussetzungen
Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss und
- Abschluss einer mindestens zweijährigen für den Bildungsgang einschlägigen (sozial/pflegerischen) Berufsausbildung oder
- Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung mit zweijähriger Berufstätigkeit oder mindestens einjähriger für den Bildungsgang einschlägige (sozial/pflegerische) Berufstätigkeit (Stundenumfang prüfen) oder
- Einschlägige (sozial/pflegerische) Berufstätigkeit von mindestens 7 Jahren Vollbeschäftigung oder
- der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales und
- Arbeitsvertrag mit Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe Arbeitsvertrag und Zustimmung Arbeitgeber
Die angehenden Fachschülerinnen und Fachschüler schließen mit einem anerkannten Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung einen Arbeitsvertrag während der Ausbildung im Umfang von maximal 25 aber mindestens der Hälfte der tariflichen Wochenarbeitszeit (20 St/Wo).
Die Fachschülerinnen und Fachschüler unterliegen nicht der Ferienregelung. Sie haben einen Urlaubsanspruch nach den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen. Dieser Urlaubsanspruch wird in der unterrichtsfreien Zeit vom Träger der Einrichtung gewährt.
Das Fremdpraktikum findet ab dem 2. Ausbildungsjahr statt und soll als Blockwochen, bestenfalls beim selben Träger, absolviert werden. Der Beginn und die zeitliche Organisation sind mit der Fachschule abzustimmen.
Ausbildungsverlauf
Berufspraktische Ausbildung im Rahmen der berufspraktischen Tätigkeit:
Blockpraktikum Fremdpraktikum (bestenfalls der gleiche Träger): 11 Wochen (= 22 Wo TZ á 20 h) *
*oder in den Ferien
Organisation Unterricht:
- Mittwoch: 7:45 Uhr – 16:00 Uhr
- Freitag: 7:45 Uhr – 15:05 Uhr
Verkürzte Ausbildung – Ein Jahr – berufsbegleitend (TZ)
Aufnahmevoraussetzungen
- erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/in
- Nachweis über eine mindestens einjährige heilerziehungspflegerische oder sozialpädagogische Tätigkeit
- Arbeitsvertrag und Zustimmung des Arbeitgebers zur Ausbildung an der Fachschule der Henriette-Goldschmidt-Schule
Die angehenden Fachschülerinnen und Fachschüler schließen mit einem anerkannten Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung einen Arbeitsvertrag während der Ausbildung im Umfang von 20- 25 Stunden.
Die Fachschülerinnen und Fachschüler unterliegen nicht der Ferienregelung. Sie haben einen Urlaubsanspruch nach den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen. Dieser Urlaubsanspruch wird in der unterrichtsfreien Zeit vom Träger der Einrichtung gewährt.
Ausbildungsverlauf
Berufspraktische Ausbildung im Rahmen der berufspraktischen Tätigkeit:
- Blockpraktikum Fremdpraktikum in einem anderen Arbeitsfeld (bestenfalls der gleiche Träger): 8 Wochen (= 16 Wo TZ á 20 h) ⇒ 320 Stunden
- Blockpraktikum: in eigenen Einrichtung (andere Gruppe) Vollzeit: 3 Wochen ⇒ 120 Stunden zum Ende der Ausbildung. In dieser Zeit findet die praktische Prüfung statt.
Organisation Unterricht:
- 2 Präsenzwochen á 40 h und
Montag: 07:45 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:45 Uhr – 16:00 Uhr
Alle Informationen zum Download als PDF.
AQUA – Anpassungsqualifizierung für ausländische Erzieherabschlüsse
Allgemeine Informationen
Pädagogische Fachkräfte weisen bereits im EU-Vergleich unterschiedlichste Professionsprofile auf, die im internationalen Vergleich noch differenzierter sind. Diese Anpassungsqualifizierung soll obligatorisch sicherstellen, dass für die zukünftige Tätigkeit als Erzieher/in im Freistaat Sachsen folgende berufliche Handlungskompetenzen vorhanden sind bzw. erworben werden:
- pädagogisches Arbeiten unter Berücksichtigung des Rechtsverständnisses der BRD und des Freistaates Sachsen für die Arbeitsfelder von Erzieherinnen und Erziehern
- pädagogisches Arbeiten auf der Grundlage des Sächsischen Bildungsplanes
- pädagogisches Handeln in Arbeitsfeldern, welche in der Ausbildung des Herkunftslandes keine bzw. eine untergeordnete Rolle gespielt haben
Die Ausbildung wird geregelt durch die „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen für Erzieher, Heilerziehungspfleger und Heilpädagogen (Erzieher-Anerkennungsverordnung – AnerkVO Erzieher) vom 30. Mai 2016 http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/16920
Ausbildungsziele
Ziel des Bildungsganges ist der Erwerb des Abschlusses „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ für Bewerber/innen mit ausländischen Ausbildungsabschlüssen im Tätigkeitsfeld des/r „Staatlich anerkannten Erziehers/in“.
Der Bewerbung sind beizufügen:
- Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf und ein Lichtbild
- Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus oder der Sächsischen Bildungsagentur über die Gleichstellung des Abschlusses bzw. von Tätigkeitsfeldern des Erziehers nach sächsischem Recht einschließlich der im Bescheid festgelegten Ausgleichsmaßnahmen
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
- mit Beginn der Ausbildung ein erweitertes Führungszeugnis zur Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe
Ausbildungsverlauf
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach Absolvierung der fachtheoretischen und berufspraktischen Ausbildung eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme.
Die fachtheoretische Ausbildung umfasst folgende Unterrichtsmodule:
- Grundlagen der Arbeitsfelder und berufsrelevante rechtliche Rahmenbedingungen der Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern in Sachsen (40 Stunden)
- Beziehungen gestalten und Bildungsprozesse anregen und unterstützen (80 Stunden)
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beobachten und deren Bildungsprozesse dokumentieren (40 Stunden)
- Lebenswelten und vielfältige Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wahrnehmen und Inklusion fördern (40 Stunden)
Im fachtheoretischen Teil der Eignungsprüfung soll jedes Prüfungsgebiet nicht länger als 60 Minuten geprüft werden.
Die berufspraktische Tätigkeit ist in Arbeitsfeldern zu leisten, welche in der Ausbildung des Herkunftslandes keine bzw. eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Der fachpraktische Teil der Prüfung soll 180 Minuten nicht überschreiten, wobei ein Drittel der Prüfungszeit für das abschließende Fachgespräch zur Verfügung stehen soll.
Beide Teile der Eignungsprüfung werden als Einzelprüfung durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung lautet „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“. Die erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Teilnahme wird bescheinigt.
Fachschule für Sozialwesen
Abschluss: Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin
Allgemeine Informationen
Aufnahmevoraussetzungen
(1) Aufnahmevoraussetzungen sind
1. Der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und
a) der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang einschlägigen (sozial/ pflegerischen), nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
b) der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie für den Bildungsgang einschlägig ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder
c) eine einschlägige (sozial/pflegerische) Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung sowie
2. die gesundheitliche Eignung, welche durch ein ärztliches Attest, das bei Antragstellung nicht älter als einen Monat sein darf, nachzuweisen ist.
Praktika
1. Ausbildungsjahr: 10-wöchiges Blockpraktikum Arbeitsfeld mit Handlungsschwerpunkt Pflege
2. Ausbildungsjahr: 10-wöchiges Blockpraktikum Arbeitsfeld mit Handlungsschwerpunkt Bildung
3. Ausbildungsjahr: 10-wöchiges Blockpraktikum inklusive berufspraktischer Prüfung in einem Arbeitsfeld nach Wahl
Vorstellung
Ausbildungsverlauf
Ziel der Ausbildung ist es, als heilpädagogisch, sozialpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu unterstützen, zu betreuen und zu pflegen und ihnen eine bestmögliche Selbständigkeit zu ermöglichen. Heilerziehungspflegerische Tätigkeiten umfassen dabei alle Bereiche der Lebenswelt von Menschen mit Behinderung/en. Heilerziehungspfleger/innen übernehmen dabei pädagogische, pflegerischen, anwaltliche, organisatorische und verwaltungstechnische Aufgaben.
Die Gesamtausbildung dauert in Vollzeitform drei Jahre mit integrierten Praktika (Gesamtzeit 33 Wochen) in unterschiedlichen sozialen pflegerischen gesundheitlichen Arbeitsfeldern. Im 3. Ausbildungsjahr wird eine Facharbeit erstellt. Für die Anfertigung der Facharbeit ist die Handreichung zur Erstellung der Facharbeit verbindlich. Für die Bewertung wird der darin enthaltene „Bewertungsbogen Fachschule“ verwendet.
Handlungsorientierte Lernfelder
- Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
- Lernfeld 2: Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
- Lernfeld 3: Menschen mit Behinderung/en individuell begleiten und pflegen
- Lernfeld 4: Die Lebenswelt mit Menschen mit Behinderung/en strukturieren und gestalten
- Lernfeld 5: Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln
- Lernfeld 6: Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
- Lernfeld 7: Konzeptionsbezogen und unternehmerisch handeln sowie Qualität sichern und weiterentwickeln
- Lernfeld 8: Facharbeit erstellen
Unterrichtsfächer
Die Ausbildung gliedert sich in folgende Unterrichtsfächer:
- Deutsch
- Englisch
- Wirtschafts- und Sozialpolitik
- Mathematik
- Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik
Link zur Stundentafel
Bewerbungsunterlagen
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift und Lichtbild
- original beglaubigte Kopien der Zeugnisse, welche die Aufnahmevoraussetzungen nachweisen, und der Nachweise über die geleistete förderliche bzw. berufliche Tätigkeit
- mit der Entscheidung über die Aufnahme ein erweitertes Führungszeugnis zur Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe und ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
- 1Lichtbild mit Namen versehen
Ansprechpartner
- Schulleiterin: Dr. Sigrun Helfricht
- Fachleiterin: Julia Jagiella
- Sekretariat: Ute Mahr / Stefan Gerschbeck
Email-Adressen und Telefonnummern finden Sie auf der Kontaktseite.
Vier Jahre – berufsbegleitend (TZ)
Aufnahmevoraussetzungen
Es gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie für die Vollzeitausbildung (siehe oben).
sowie
- ein Arbeitsvertrag von 20-25 Stunden in einer Einrichtung der Behindertenhilfe (z.B. Wohnstätte für erwachsene Menschen oder Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung, integrative Kindertagesstätte, Förderschule mit Förderschwerpunkt…)
und
- die Zustimmung des Arbeitgebers zur berufsbegleitenden Ausbildung an der Henriette-Goldschmidt-Schule
Ausbildungsverlauf
Organisation Unterricht:
- Mittwoch: 7:45 Uhr – 16:05 Uhr
- Freitag: 7:45 Uhr – 15:05 Uhr
- in den Ferien kein Unterricht
- es muss ein zehn- bis elfwöchiges Fremdpraktikum erfolgen, das nicht dem Handlungsschwerpunkt des Arbeitsvertrages entspricht (entweder ebenfalls berufsbegleitend mit Freistellung des Arbeitsgebers, trägerintern möglich oder Vollzeit während der Ferien)