Berufsfachschule für Podologie

Abschluss: Podologe Podologin

Allgemeine Informationen

Die Ausbildung an der Berufsfachschule für Podologie wird geregelt durch:

1. das Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz – PodG)
2. die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV)
3. die Schulordnung Berufsfachschule (BFSO)

Die Berufsfachschule für Podologie führt in zweijähriger Ausbildung zum Berufsabschluss Podologin/Podologe. Der Beruf der Podologin/des Podologen (medizinische  Fußpflegerin/medizinischer Fußpfleger) zählt zu den medizinischen, nichtärztlichen Heilberufen. Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufes insbesondere dazu befähigen, allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbstständig auszuführen, krankhafte Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen, unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch angezeigte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs, die die Bewerberin/ der Bewerber bis Unterrichtsbeginn durch Vorlage von ärztlichen Zeugnissen nachweist, sowie der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder eine nach dem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

Vorstellung

Ausbildungsverlauf

Die zweijährige (und in Teilzeit dreijährige) Ausbildung umfasst Unterricht im fachlichen Bereich an der Schule und eine intensive praktische Ausbildung, die in Krankenhäusern oder anderen geeigneten Einrichtungen stattfindet.

Interessenten für die Teilzeitausbildung zur Podologin/ zum Podologen können sich ebenfalls bei uns melden.  Die Genehmigung, in Teilzeit auszubilden, liegt vor. Das Mindestmaß für eine Klasse sind 16 Berufsfachschülerinnen und -schüler.

Die Teilzeitausbildung ist auf drei Jahre gestreckt, d.h. an zwei Tagen in der Woche ist berufstheoretischer und berufspraktischer Unterricht im Haus. Die anderen Tage der Woche stehen Ihnen zur Berufstätigkeit, bzw. zur Absolvierung der benötigten 1000 Stunden Praktikum zur Verfügung. Am Ende des dritten Jahres erfolgt dann ebenfalls die Prüfung vor der Landesdirektion Leipzig.

Podologe

Prüfungen

Am Ende des zweiten bzw. in Teilzeit des dritten Ausbildungsjahres finden Abschlussprüfungen durch die Landesdirektion Leipzig statt.

Die Schüler werden befähigt:

  • allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbstständig durchzuführen
  • krankhafte Veränderungen oder Symptome am Fuß zu erkennen, die eine ärztliche Mitbehandlung erforderlich machen
  • medizinisch indizierte podologische Behandlungen nach ärztlicher Verordnung auszuführen
  • bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Patienten in interdisziplinären Teams
    mitzuwirken

Unterrichtsfächer

Link zur Stundentafel

  • Wirtschaftskunde
  • Sport
  • Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
  • Sprache und Schrifttum
  • Fachbezogene Physik und Chemie
  • Anatomie und Physiologie
  • Hygiene und Mikrobiologie
  • Allgemeine- und Spezielle Krankheitslehre
  • Prävention und Rehabilitation
  • Psychologie/Pädagogik/Soziologie
  • Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde
  • Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung
  • Erste Hilfe und Verbandtechnik
  • Fußpflegerische Maßnahmen
  • Podologische -behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel
  • Physikalische Therapie im Rahmen podologischer Behandlung

Bewerbungsunterlagen

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopien des Zeugnisses über den Realschulabschluss oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses bzw. über den Hauptschulabschluss und den Berufsabschluss
  • ärztliches  Berufstauglichkeitszeugnis aus dem hervorgeht, dass die/der BewerberIn für den Beruf geeignet ist
  • 1 Lichtbild

Kosten

  • Ausbildung, Lehrmittel und Prüfungen sind kostenfrei
  • Bafög kann beantragt werden.
  • Für Arbeitskleidung,  Hilfsmaterialien, Unterrichtsgänge u.ä. müssen ca. 200 Euro pro Schuljahr eingeplant werden

Schülermeinungen

Ansprechpartner

  • Schulleiterin: Dr. Sigrun Helfricht
  • Fachleiterin: Frau Pester
  • Fachbereichsleiterin: Mandy Albert
  • Sekretariat: Ute Mahr / Stefan Gerschbeck

Email-Adressen und Telefonnummern finden Sie auf der Kontaktseite.

Alle Informationen zum Download als PDF.

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